WAS BRAUCHE ICH ?

Ob Wohngebäude oder Sonderbau – für nahezu jedes Vorhaben ist ein Brandschutznachweis erforderlich. Brandschutz ist bei jedem Bauvorhaben ein zentraler Bestandteil der Planung. Je nach Nutzung, Größe und Bauweise gelten unterschiedliche Anforderungen. 

1. Grundsatz

Für jedes Bauvorhaben ist die Erfüllung der bauordnungsrechtlich festgelegten Schutzziele des Brandschutzes nachzuweisen. Diese umfassen:

  • Verhinderung der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch,
  • Sicherstellung der Rettung von Menschen und Tieren,
  • Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten.

Die Verantwortung für diesen Nachweis liegt beim bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Dieser kann sich hierzu der Unterstützung eines Brandschutzfachplaners oder Brandschutzsachverständigen bedienen.

2. Brandschutznachweis

Der Nachweis erfolgt im Regelfall durch einen Brandschutznachweis (§ 66 LBauO).

Er stellt einen bautechnischen Nachweis dar.

  • Er ist für alle Bauvorhaben (außer verfahrensfreie) zwingend einzureichen.
  • Er gilt als Bauvorlage im Sinne der Bauverfahrensverordnung.
  • Der Brandschutznachweis kann auch in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes erstellt werden.

3. Inhalte des Nachweises

Der Nachweis muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Baustoffe und Bauteile: Brandverhalten, Feuerwiderstandsfähigkeit, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, Öffnungen zur Rauchableitung.
  • Konstruktion und Gliederung: Brand- und Rauchabschnitte, Nutzungseinheiten, Trennwände, Decken, Installationsschächte, Unterdecken, Lüftungsanlagen.
  • Abstände: Brandschutzabstände innerhalb und außerhalb des Gebäudes.
  • Rettungswege: Erster und zweiter Rettungsweg, Rettungswegbreiten, -längen und -führung.
  • Feuerwehrflächen: Zu- und Durchfahrten, Bewegungsflächen, Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge.
  • Löschwasserversorgung: Bemessung, Entnahmeeinrichtungen, Rückhaltung.

4. Zusätzliche Anforderungen bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen

Soweit für die Beurteilung erforderlich, sind zusätzliche Angaben vorzulegen, insbesondere zu:

  1. Nutzung und Gefahren: Personenzahl, Brand- und Explosionsgefahren, Brandlasten, Gefahrstoffe, Risikoanalysen.
  2. Rettungswege: Breiten, Längen, Sicherheitsbeleuchtung, Kennzeichnung.
  3. Technische Einrichtungen: Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Löschanlagen, Rauchableitung/-freihaltung, Sicherheitsstromversorgung.
  4. Betriebliche Maßnahmen: Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung, Werkfeuerwehr, Brandschutzbeauftragte, Selbsthilfekräfte.

 

Der Brandschutznachweis kann auch gesondert, in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes dargestellt werden.

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