
FLUCHT - UND RETTUNGSWEGPLÄNE
Gemäß ASR A2.3 sind Arbeitgeber verpflichtet, in Arbeitsstätten Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn dies aufgrund der Lage, der Größe oder der Art der Nutzung der Räume erforderlich ist.
Diese Pläne helfen den Nutzern eines Gebäudes oder Gebäudebereichs, sich schon beim Betreten einen Überblick über die vorhandenen Fluchtwege und Selbsthilfeeinrichtungen wie Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kästen zu verschaffen. Im Notfall kann dadurch wertvolle Zeit gewonnen werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen stets aktuell, gut lesbar, übersichtlich und unter Verwendung von Sicherheitsfarben und -zeichen gestaltet sein. Die konkreten Anforderungen an die Darstellung regelt die DIN ISO 23601.

FEUERWEHRPLÄNE
Der Feuerwehrplan ist ein wichtiges Einsatzmittel zur schnellen Orientierung der Feuerwehr im Brandfall. Er enthält Informationen zum Gebäude, zu Ansprechpartnern, brandschutztechnischen Einrichtungen (z.B. BMA, FIZ, usw.) sowie besonderen Gefahrenbereichen. Aufbau und Inhalt richten sich nach DIN 14095 und werden in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr erstellt.
Ein vollständiger Feuerwehrplan umfasst Objektinformationen, einen Übersichtsplan mit Anfahrt und Hydranten, Objekt- und Geschosspläne. Er muss regelmäßig aktualisiert und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person geprüft werden.
