
BRANDSCHUTZKONZEPTE / NACHWEISE
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten, die im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gefordert werden. Diese Nachweise sind für sämtliche Bauprojekte der Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie für Sonderbauten gesetzlich vorgeschrieben und stellen eine zentrale Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit dar.
Insbesondere bei komplexeren Bauvorhaben ist eine qualifizierte brandschutztechnische Planung unerlässlich. Verfügt der verantwortliche Entwurfsverfasser nicht über die notwendige Fachkenntnis im Bereich Brandschutz, muss der Bauherr / der Entwurfsverfasser einen entsprechend qualifizierten Fachplaner hinzuziehen. Hier kommen wir ins Spiel: Auf Basis unserer Erfahrung und Expertise erstellen wir brandschutztechnische Nachweise, die den geltenden Normen entsprechen und sowohl für die Planung als auch für das Genehmigungsverfahren eine verlässliche Grundlage bieten.
BRANDSCHUTZKONZEPT ODER NACHWEIS - DIE UNTERSCHIEDE
Der Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes, welcher in den Landesbauordnungen verankert ist, gelten grundsätzlich für den Wohnungsbau. Werden diese vollständig eingehalten und nachgewiesen, spricht man von einem Brandschutznachweis.
Bei Gebäuden mit besonderer Nutzung – sogenannten Sonderbauten – stoßen die pauschalen Vorgaben der Landesbauordnungen oft an ihre Grenzen. In solchen Fällen ist eine standardisierte Betrachtung nicht mehr zielführend. Stattdessen erfordert der Brandschutz eine individuelle, schutzzielorientierte Planung, die sich an speziellen Vorschriften für Sonderbauten oder an begründeten Abweichungen vom allgemeinen Bauordnungsrecht orientiert. In diesen Situationen wird kein einfacher Nachweis mehr geführt, sondern ein Brandschutzkonzept entwickelt

